Auch die Schuhzurichtungen an Sicherheitsschuhen ist in der BGR 191 geregelt. Danach dürfen Veränderungen am Sicherheitsschuh nur vorgenommen werden, wenn sie von einer zertifizierten Prüfstelle abgenommen wurden. Die Schuhmacherei und Orthopädie Jagic ist zur Zurichtung und Einlagenversorgung von Arbeitssicherheitsschuhen der folgenden Hersteller berechtigt:
Wir bieten Ihnen eine vielseitige und große Modellauswahl mit orthopädischen Veränderungsmöglichkeiten an, die trotz der Veränderung Ihren CE Standard behalten und somit ein Höchstmaß an Sicherheit am Arbeitsplatz bieten.
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