DGUV  112-119 (BGR191)

Schutzausrüstung: Die Verpflichtungen des Arbeitsgebers
Nach dem Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitsgeber dazu verpflichtet, dem Arbeitnehmer alle benötigten Schutzartikel kostenlos zur Verfügung zu stellen. Das gilt nach der BGR 191 auch für Orthopädische Einlagen und individuelle Schuhzurichtungen. Mehr Informationen finden Sie hier:

Kostenerstattung
Infoblatt
Arbeitsschutzgesetz_Kostenerstattung.pdf
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BGR 191: Fuß und Knieschutz
Nach einem Unfall übernehmen in der Regel die gesetzlichen Unfallversicherungen die Kosten  - vorausgesetzt, die getragene Schutzausrüstung entspricht den aktuellen BG-Normen.  Was den Fuß- und Knieschutz betrifft, gab es 2007 wichtige Änderungen in der BGR 191. Diese Änderungen sind hier übersichtlich auf einer Seite für Sie zusammengefasst:

BGR 191
Wichtige Änderungen
AWichtige_Aenderungen_EU.pdf
PDF-Dokument [125.7 KB]

Vorsorge: Verbessert die Gesundheit & schützt vor hohen Kosten
Ein gesunder Mitarbeiter ist das Kapital jeder Firma, denn hohe Ausfallzeiten bedeuten Stress und hohe Kosten. Häufige Ursachen für Krankschreibungen sind Beschwerden mit Füßen, Kniegelenken und Rücken. Indem Sie frühzeitig etwas für die Gesundheit der Füße Ihrer Mitarbeiter tun, minimieren Sie das Risiko hoher Ausfallzeiten und drohender Kosten erheblich! Hier ist mein Vorschlag zur Vorsorge von orthopädischen Beschwerden:

Prävention
Verbessern der Gesundheit - Ausfallzeiten minimieren
Sicherheitschuhversorgung_Prävention.pdf
PDF-Dokument [122.9 KB]

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